Wenn die Eheleute bei Eheschließung nichts anderes vereinbart haben, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird eine während der Ehe erworbene Immobilie in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen.
Die Situation zwischen den Ehepartnern ist angespannt, die Kommunikation in der Regel eher schlecht als recht. Der Hausverkauf ist somit oft eine gute Lösung.
Was passiert mit dem Hauskredit?
Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch während einer Trennung bestehen. Achten Sie darauf, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, denn sonst kann Ihre Immobilie zur Zwangsversteigerung freigegeben werden.
Sollten Sie aktuell über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie hierzu gern.
